Schnitt von überhängenden Zweigen und Ästen in den öffentlichen Verkehrsraum
Aus gegebenem Anlass werden alle Grundstückseigentümer auf ihre Verpflichtung hingewiesen Äste und Zweige, die von ihrem Grundstück in den öffentlichen Verkehrsraum (Gehweg, Fahrbahn) ragen, bis mindestens zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
Dies ist notwendig, um eine Gefährdung bzw. Behinderung von Fußgängern zu vermeiden, die sich sonst an diesen Pflanzenteilen verletzen könnten oder wegen der Äste und Zweige auf die Fahrbahn ausweichen müssten.
Bei zu tief über die Fahrbahn ragenden Ästen und Zweigen kann es zu Beschädigungen der Fahrzeuge oder sekundär zu Unfällen kommen.
Grundstückseigentümer sollten überdies überprüfen, ob nicht auf ihrem Grundstück stehende Bäume und Büsche Verkehrszeichen und Straßennamenschilder sowie Straßenlaternen (Ortsbeleuchtung) verdecken. Mangelnde Erkennbarkeit bzw. schlechte Ausleuchtung kann z B. Einsatz- und Rettungsfahrzeuge wichtige Zeitressourcen kosten.