Errichtung von Regenwassernutzungsanlagen

Errichtung von Regenwassernutzungsanlagen

Anzeigepflicht


Nach der derzeit gültigen Wasserabgabesatzung § 7 Abs. 4 hat jeder Grundstückseigentümer die Errichtung und Inbetriebnahme einer Regenwassernutzungsanlage bei der Gemeinde Langweid a. Lech zu beantragen und beim Gesundheitsamt Tel. Nr. 0821/3102-115 anzumelden.
Regenwassernutzungsanlagen sind nach den anerkannten Regeln der Technik durch fachlich geeignete Fachfirmen, die im Installationsverzeichnis der Gemeinde Langweid a. Lech eingetragen sind, herzustellen. Es ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass von der Anlage zu keiner Zeit Rückwirkungen in das öffentliche Wasserversorgungsnetz möglich sind. Bei einer Nachspeisung von Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung in eine Regenwassernutzungs-anlage ist ein freier Auslauf vorzusehen.
Vor Beginn der Installationsarbeiten muss von der beauftragten Firma ein entsprechendes Prüfzeugnis der Gemeinde Langweid a. Lech ausgehändigt werden.
Die Regenwassernutzungsanlage darf erst in Betrieb genommen werden, wenn eine schriftliche Zustimmung der Gemeinde vorliegt und die Anlage von einem Bediensteten des Wasserwerkes abgenommen wurde.
Die Gebühren für die Einleitung ins Abwassersystem richten sich nach § 10 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langweid a. Lech.