Autowaschen auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie Privatgrundstücken im Gemeindebereich Langweid a. Lech
Das Waschen von Autos auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist im Gemeindebereich verboten.
Siehe auch Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 28. September 2010.
Reinigungs-und-Sicherungsverordnung
Für das Waschen von Autos auf Privatgrundstücken sind folgende Hinweise zu beachten.